Öffentliches Recht und Vergabe

Das Öffentliche Recht, speziell das Umwelt- und Planungsrecht sowie das Berg- und Abgrabungsrecht, zählt traditionell zu unseren Kernkompetenzen. Auch die Entwicklung des Vergaberechts zu einem zentralen Feld des öffentlichen Wirtschaftsrechts begleiten wir von Anfang an.

Unsere traditionellen Kernkompetenzen: Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich des Öffentlichen Rechts und der Vergabe.

Öffentliches Recht von A wie Abfall bis W wie Wasser

Das Öffentliche Recht mit besonderer Ausrichtung auf das Umwelt- und Planungsrecht sowie das Berg- und Abgrabungsrecht inklusive Bergschadensrecht zählt seit vielen Jahrzehnten zu unseren Kernkompetenzen. Insbesondere beraten und vertreten wir Sie umfassend in allen Materien des Umweltrechts:

  • Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht,
  • Atom- und Strahlenschutzrecht,
  • Bodenschutz- und Altlastenrecht,
  • Immissionsschutzrecht,
  • Natur- und Artenschutzrecht,
  • Wasserrecht.

Wir stehen Ihnen aber natürlich auch bei allen anderen Fragen des Öffentlichen Rechts zur Seite, insbesondere im

  • Öffentlichen Bau- und Planungsrecht,
  • Fachplanungsrecht einschließlich Besitzeinweisung und Enteignung,
  • Öffentlichen Wirtschaftsrecht,
  • Kommunalrecht,
  • Kommunalabgabenrecht,
  • Hochschulrecht,
  • Informationsrecht, 
  • Staatshaftungsrecht.

Zu unseren Mandanten im Bereich des Öffentlichen Rechts zählen sowohl namhafte öffentlich-rechtliche Körperschaften und Behörden als auch öffentliche Unternehmen und Unternehmen der Privatwirtschaft.

Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie bei Fragen des Anlagenbetriebs bzw. des operativen Geschäfts, in umfangreichen Planungs- und Genehmigungsverfahren, auch Planfeststellungs- und Betriebsplanzulassungsverfahren einschließlich Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren, und übernehmen erforderlichenfalls Ihre Vertretung in Rechtsstreitigkeiten vor allen Verwaltungsgerichten, deutschlandweit, bis hin zum Bundesverwaltungsgericht. Dabei steht eine wirtschaftliche und zügige Umsetzung Ihrer Interessen für uns im Vordergrund.

Unter den führenden Vergabespezialisten im Ruhrgebiet

Auch die Entwicklung des Vergaberechts zu einem zentralen Feld des öffentlichen Wirtschaftsrechts haben wir intensiv begleitet und zählen heute auf diesem Gebiet zu den führenden Spezialisten im Ruhrgebiet. Wir beraten und vertreten öffentliche Auftraggeber umfassend im Vergaberecht, etwa hinsichtlich der Erforderlichkeit eines förmlichen Vergabeverfahrens sowie bei der Wahl und Gestaltung des Verfahrens, und erarbeiten für Sie Lösungen, die Ihren jeweiligen Bedürfnissen und Interessen Rechnung tragen und zugleich ein Höchstmaß an Rechtssicherheit gewährleisten. Bei der Vorbereitung der Vergabeunterlagen kommt Ihnen auch unsere ausgewiesene vertragsrechtliche Expertise, insbesondere im Bau- und Architektenrecht sowie bei der Gestaltung von Liefer- und Projektverträgen, zugute.

Bieter beraten wir bei der Erstellung des Angebots und helfen so, Fehlern vorzubeugen, die zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen können. Falls Sie sich aufgrund unklarer Vergabeunterlagen daran gehindert sehen, ein Angebot abzugeben, oder mit dem Ergebnis eines Vergabeverfahrens nicht zufrieden sind, unterstützen wir Sie gerne bei der Kommunikation mit dem Auftraggeber. Hilft der Auftraggeber Ihren Rügen nicht ab, vertreten wir Ihre Interessen gern vor den Vergabekammern und Vergabesenaten. Hier werden wir für Sie sofort tätig, denn wegen kurzer Fristen sind schneller Rat und rasches Handeln gefordert.

Planen und Bauen

Im Bereich der Planung und Entwicklung von Immobilien decken wir den gesamten Bereich des öffentlichen Bau- und Planungsrechts inklusive aller umwelt- und denkmalschutzrechtlichen Bezüge ab. Hier beraten und vertreten wir Investoren, die öffentliche Hand und Privatpersonen zu allen für Planung und Bau maßgeblichen Fragen, insbesondere

  • bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen,
  • bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen,
  • bei der Gestaltung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen sowie von Durchführungsverträgen im Zusammenhang mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen,
  • bei der Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren.

Darüber hinaus unterstützen wir Vorhabenträger sowie Behörden bei der Planung und Genehmigung von Infrastrukturvorhaben, z.B. im Bereich des Fernstraßenbaus. Hier beraten und vertreten wir etwa im Zusammenhang mit

  • Raumordnungs-, Linienbestimmungs- und Planfeststellungsverfahren,
  • bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen und
  • zu allen anderen Anforderungen aus dem Umweltrecht.

Erforderlichenfalls setzen wir Ihre Rechte vor allen Verwaltungsgerichten deutschlandweit durch und unterstützen Sie bei bei der Vollziehung von erteilten Genehmigungen, etwa im Wege der Besitzeinweisung und Enteignung.

Unternehmen und Privatpersonen beraten und vertreten wir darüber hinaus auch bei der Abwehr unzulässiger Beeinträchtigungen durch benachbarte störende oder unverträgliche Nutzungen sowie beim Umgang mit heranrückender Wohnbebauung.

Kommunen und kommunale Unternehmen

Im Kommunalrecht beraten und vertreten wir vor allem Kommunen und kommunale Unternehmen im Bereich des Kommunalwirtschaftsrechts bei allen rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Gründung eines kommunalen Unternehmens sowie der wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Betätigung ergeben, erforderlichenfalls unter Einbeziehung unserer Experten aus dem Gesellschaftsrecht.

Darüber hinaus unterstützen und beraten wir Sie aber auch in allen kommunalverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, etwa mit Blick auf die interne Kompetenzverteilung, sowie bei der Aufstellung von Satzungen. Unsere Expertise im Vergaberecht und im Umweltrecht (etwa mit Blick auf die Aufstellung von Entwässerungs- oder Entsorgungssatzungen) bringen wir – soweit erforderlich – natürlich in die Beratung mit ein.

Über langjährige Erfahrung verfügen wir zudem bei der kommunalabgabenrechtlichen Beratung und Vertretung von Kommunen.

Hochschulen und Universitäten

Im Bereich des Hochschulrechts beraten wir vornehmlich Hochschulen und Universitäten sowie deren (teil-)rechtsfähige Untergliederungen in allen Fragen der Hochschulorganisation und der organschaftlichen Rechte sowie der wirtschaftlichen Betätigung. Erfahren sind wir auch in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Hochschulen und Universitäten im Zusammenhang mit Berufungsverfahren für Hochschulprofessoren.

Auch in vertraglichen Angelegenheiten, etwa bei der Gestaltung und Verhandlung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen sowie bei gegebenenfalls damit korrespondierenden Fragen des Beihilferechts, können Sie uns jederzeit gerne ansprechen. Hier binden wir erforderlichenfalls unsere Experten aus dem Bereich Wirtschaft und Finanzen mit in die Beratung ein.

Informationen auf den Punkt gebracht

Im Rahmen von Vortragsveranstaltungen zu aktuellen Themen des Umwelt- und Planungs- sowie des Berg- und Vergaberechts stellen wir Ihnen auf den Punkt gebracht Informationen zur Verfügung, erläutern Hintergründe, geben praktische Handlungsempfehlungen und diskutieren ausführlich Ihre persönlichen Fragestellungen mit Ihnen. Gerne stehen wir auch für ein Inhouse-Seminar oder eine Schulung bei Ihnen zur Verfügung, um konkret auf Ihre Anliegen einzugehen. Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an!

Durch regelmäßige Fachpublikationen nehmen wir zudem an der wissenschaftlichen Diskussion zu aktuellen Rechtsproblemen teil. Unser besonderer Fokus liegt dabei traditionell auf dem Umwelt- und Planungs- sowie dem Bergrecht. 

Bildungsverantwortung für nachfolgende Generationen

Im Rahmen eines Lehrauftrags nehmen wir Bildungsverantwortung für nachfolgende Generationen wahr. So unterrichtet Rechtsanwalt Janosch Neumann das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht im Auftrag der DIA – Deutsche Immobilien-Akademie der Universität Freiburg GmbH am Standort des EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Bochum.

Außerdem ist Rechtsanwalt Neumann als ständiger Dozent für den Bereich Recht im Rahmen der Grund- und Fortbildungslehrgänge für Abfallbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte und Gewässerschutzbeauftragte im Auftrag der LVQ Weiterbildung und Beratung GmbH in Mülheim an der Ruhr tätig.

Spezialisten und Ansprechpartner

0201 1095 6 | info@raehp.de